Behandlung | Beratung
Das sollten Sie zur Beratung mitbringen
– Krankenversicherungskarte
– bei Kindern und Jugendlichen: eine erziehungsberechtigte Person
– ggf. bereits vorhandene Röntgenbilder
Für eine kieferorthopädische Beratung ist eine Überweisung nicht erforderlich.
Bei Ihrem ersten Termin wird geprüft, ob eine kieferorthopädische Behandlung zum aktuellen oder späteren Zeitpunkt sinnvoll ist. Es werden die Zähne auf Fehlstellungen, die Lage der Kiefer zueinander, sowie Fehlfunktionen der Zunge beim Schlucken und Sprechen untersucht.
Meist kann bereits nach der Erstuntersuchung ein Ausblick auf die notwendige Behandlung gegeben werden. Auch im Hinblick auf die Erstattung der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse bzw. durch private Versicherungen werden wir Ihre Fragen beantworten.
Gerne können Sie sich den Anamnesebogen schon herunterladen und ausfüllen. Bringen Sie diesen dann ausgefüllt zur Beratung mit.