Kosten

Gesetzlich Versicherte

Seit 2002 sind Zahnstellungen in fünf Schweregrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Die Kasse zahlt nur bei Behandlungsgrad 3, 4 und 5.

Diese Regelung gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr. Eltern müssen einen Eigenanteil von 20 Prozent selbst übernehmen. Er wird von den Kassen am Ende der Behandlung (nach 3 Jahren) erstattet.

Ab dem 18. Lebensjahr sind Zahnspangen nur in wenigen Ausnahmefällen Kassenleistung. 

Privat Versicherte

Bis zum Alter von 18 Jahren übernimmt die Versicherung/ Beihilfe die Behandlungskosten normalerweise vollständig. Abhängig von der Ausgestaltung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie eine entsprechende Kostenübernahme.

Bei Erwachsenen wird eine Erstattung nur in Ausnahmefällen und abhängig von Ihrem Vertrag möglich sein.